Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

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Was versteht man unter einer EAP?

Die „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ (EAP) ist eine von der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt. Es finden eine fachärztliche Betreuung, physiotherapeutische Einzelbehandlungen (z.B. Manuelle Therapie), eine Medizinische Trainingstherapie und balneophysikalische Maßnahmen (z.B. Lymphdrainage, Elektrotherapie, klassische Massage) statt.

Die „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ (EAP) umfasst:

  • Physiotherapeutische Einzeltherapie
  • Medizinische Trainingstherapie als Aufbautraining
  • Hydro-, Elektrotherapien nach Erfordernis
  • Ergotherapie (mit separater Verordnung)

Die EAP nimmt regelhaft 2 Stunden in Anspruch. Je nach Verordnung des Facharztes findet die Behandlung einmal bis fünfmal wöchentlich statt. Mit dieser intensiven Behandlungsmaßnahme haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer gewohnten Umgebung die notwendige Alltagstauglichkeit zu erlangen oder schneller den Weg in den Berufsalltag zu finden. Die Therapieverfahren können auch im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme erfolgen.

Kostenübernahme

Die Behandlungskosten werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen, zum Beispiel nach einem Unfall am Arbeitsplatz, in der Schule oder auf dem Weg dorthin. Kostenträger für die Therapieverfahren sind die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften. Private Krankenversicherungen, die Beihilfe sowie die Wehrbereichsverwaltung der Bundeswehr übernehmen ebenfalls die Behandlungskosten.

Bei den Berufsgenossenschaften muss vor Beginn der Behandlungsmaßnahme die Therapie genehmigt werden. Auch eine Verlängerung der Behandlungsmaßnahme muss erneut genehmigt werden. Die Beantragung beim Kostenträger übernehmen wir für Sie.

Diese Form der Rehabilitation ist besonders geeignet bei:

  • Wirbelsäulensyndrome mit erheblicher Symptomatik bei nachgewiesenem frischem Bandscheibenvorfall (auch postoperativ), Protrusionen mit radikulärer, muskulärer und statischer Symptomatik, nachgewiesenen Spondylolysen und Spondylolisthesen mit radikulärer, muskulärer und statischer Sympotomatik, instabilen Wirbelsäulenverletzungen mit muskulärem Defizit und Fehlstatik, korrigierbarer thorakaler Scheuermann Kyphose > 50° nach Cobb
  • Operationen am Skelettsystem mit posttraumatischen Osteosynthesen, Osteotomien der großen Röhrenknochen
  • operativ oder konservativ behandelte Gelenkerkrankungen, einschließlich Instabilitäten, Kniebandrupturen (Ausnahme isoliertes Innenband), Schultergelenkläsionen, insbesondere nach operativ versorgter Bankart-Läsion, Rotatorenmanschettenruptur, schwere Schultersteife (frozen shoulder), Impingement-Syndrom, Schultergelenkluxation, Tendinosis calcarea, Periarthritis humeroscapularis, Achillessehnenrupturen und Achillessehnenabriss
  • Amputationen
  • nach einem prothetischen Gelenkersatz (Schulter-, Knie-, Hüftendoprothesen)
  • Bewegungseinschränkungen nach Gelenk-Teilsteifen (z.B. Arthrolysen, Gelenkersatz nach ankylosierenden Arthrosen, Narkosemobilisation etc.)
  • komplexen Gelenkverletzungen mit verzögerter Mobilisierbarkeit (z.B. wegen Weichteilschadens, postoperativer Ruhigstellung, schwerer Handverletzung etc.)
  • objektiv nachweisbaren (Vergleichsmessdaten) Muskelschwächen oder Muskelfunktionsstörungen nach Verletzungen oder Operationen (z.B. Kompartmentsyndrom, Gesäßmuskelschwäche nach Hüft-/Beckenoperationen, Rückenmuskelschwäche nach Wirbelsäulenoperationen etc.)
  • frühzeitig (innerhalb von vier Wochen) erkennbarem Stillstand eines anfänglichen Funktionsgewinns unter Standardtherapie der Physiotherapie
  • koordinativer Leistungsschwäche, insbesondere auch nach zentralen Nervenverletzungen
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